Was gehört zu den Baustellengemeinkosten?
Baustellengemeinkosten entstehen für die Baustelle, lassen sich aber im gewählten Kalkulationsschema keiner einzelnen Teilleistung direkt zuordnen. Dazu können beispielsweise gemeinsame Einrichtung, Bauleitung oder Vorhaltung gehören. Umfang und Zuordnung hängen vom Projekt und der betrieblichen Abgrenzung ab.
Worauf es fachlich ankommt
Ein sinnvoller Ansatz unterscheidet einmalige und zeitabhängige Kosten. Antransport und Einrichtung entstehen anders als eine monatliche Vorhaltung. Eine längere Bauzeit kann deshalb die Kosten verändern, obwohl die Leistungsmenge gleich bleibt.
Vor einer Verteilung auf Leistungen ist die tatsächliche Kostenbasis zu klären. Ein kalkulierter Gemeinkostenbetrag und seine Darstellung im Angebot beziehungsweise Austauschformat sind getrennte Fragen.
So gehen Sie vor
- Gemeinsam verursachte Baustellenkosten erfassen.
- Einmalige und laufzeitabhängige Bestandteile unterscheiden.
- Bauzeit, Vorhaltung und Abgrenzung zu direkten Kosten prüfen.
- Kosten vollständig berücksichtigen und die gewählte Darstellung bei Angebot und Übergabe kontrollieren.
Ein Beispiel aus der Praxis
Fiktives Nettobeispiel: 3.000 € einmalige Einrichtung und 1.000 € monatliche Vorhaltung über drei Monate ergeben 6.000 €. Bei vier Monaten sind es 7.000 €. Der zusätzliche Monat erhöht diese Kosten um 1.000 €, auch wenn die LV-Mengen unverändert bleiben.
Typische Fehler vermeiden
Keinen pauschalen Prozentsatz verwenden, ohne zu prüfen, ob er die tatsächlichen Projektbedingungen abbildet.
Separat kalkulierte Kosten nicht unbemerkt nochmals in Positionspreisen oder anderen Zuschlägen berücksichtigen.
Vom Wissen zur Anwendung
So hilft Splint bei der Prüfung von Baustellengemeinkosten
- Ihre Ausgangsdaten
- Ein Projekt mit definierter Bauzeit, direkten Kosten und fachlich ermittelten Baustellenkosten.
- Ihr Ablauf in Splint
- Kostenbasis und Wirtschaftlichkeit der Kalkulation gemeinsam prüfen; die im Projekt angesetzten Kosten nachvollziehen.
- Das prüfen Sie
- Abgrenzung, Laufzeit und Darstellung im gewählten Angebotsweg kontrollieren. Eine automatische Umlage auf Positionspreise wird hier nicht vorausgesetzt.
- Ihr Ergebnis
- Eine fachlich eingeordnete Kostenbasis für die Prüfung Ihres Angebotsergebnisses.
Häufige Fragen
Ändern sich Baustellengemeinkosten mit der Bauzeit?
Zeitabhängige Bestandteile können sich ändern. Einmalige Kosten folgen einer anderen Logik.
Sind Baustellengemeinkosten automatisch in jedem Einheitspreis enthalten?
Nein. Das hängt von der gewählten Kalkulations- und Darstellungsweise ab und muss ausdrücklich geprüft werden.